EURO-ECO 2010

Hanover

2 - 3 Dezember 2010

Environmental, Engineering - Economic and Legal Aspects for Sustainable Living

European Academy of Natural Sciences, Hanover

European Scientific Society, Hanover

University of Bremen, Bremen

A.A. Kasyanenko
G.A. Kuliyeva
DIE FOLGEN DER TSCHERNOBYL-KATASTROPHE AUF DEM GEBIET DES MITTLEREN RUSSLANDS (AM BEISPIEL DES GEBIETES DES LANDKREISES DER STADT ORJOL)
Russische Universität der Völkerfreundschaft, Moskau, Russland

Obwohl seit dem Super-GAU im Kernkraftwerk von Tschernobyl fast ein Vierteljahrhundert vergangen ist, bleibt das Problem der radioaktiven Umweltverschmutzung nach wie vor aktuell. Ab dem Zeitpunkt der Explosion und bis hin zur Schließung des zerstörten Kernreaktors wurden ca. 190 Tonnen radioaktiver Stoffe, die 520 Radionuklide enthielten, in die Atmosphäre freigelassen. Das am weitesten verbreitete, Strahlendosis erzeugende Radionuklid auf dem größten Teil der verseuchten Landstriche ist das Zäsium-137 (die Periode der Halbwertszeit beträgt 30 Jahre). Die gesamte Emission des Zäsiums-137 beträgt 8x1016 Bk, davon ca. 30 Prozent auf das Hoheitsgebiet Russlands.

Gebiete, auf denen das Niveau der Bodenverunreinigung mit Zäsium-137 höher als 1 Ci/km² ist, wurden auf dem Territorium der 19 Landkreise Russlands entdeckt; ihre Gesamtfläche beträgt 59,3 Tausend km². Am meisten verseucht sind: Landkreis der Stadt Brjansk (11,8 Tausend km² verseuchter Territorien), Landkreis der Stadt Kaluga (4,9 Tausend km²), Landkreis der Stadt Tula (11,6 Tausend km²) und Landkreis der Stadt Orjol (8,9 Tausend km²).

Einige Folgen der radioaktiven Verseuchung kann man am Beispiel des Landkreises der Stadt Orjol beurteilen. Erhöhte Strahlung wurde hier am 30. April 1986 registriert. Der radioaktiven Verseuchung fielen zum Teil 22 der 24 administrativen Bezirke des Landkreises mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 350 Tausend Menschen zum Opfer. Dabei wurden mehr als 2 Tausend Ortschaften betroffen. Die radioaktive Wolke bedeckte fast 40 Prozent des Territoriums des Landkreises. Eine Million Hektar der landwirtschaftlich genutzten Fläche wurde radioaktiv verseucht (Dosis: mehr als 1 Ci/km² ).

Im Jahre 1991 trat das Gesetz der Russischen Föderation “Über den sozialen Schutz der Bürger, die der Einwirkung der Strahlung infolge der Katastrophe im Kernkraftwerk von Tschernobyl ausgesetzt waren” in Kraft. Entsprechend diesem Gesetz wurden alle verseuchten Gebiete, je nach Verschmutzungsgrad, in entsprechende Zonen aufgeteilt.

Nach dem Artikel 7 dieses Gesetzes wurden auf dem Territorium der Russischen Föderation folgende Zonen radioaktiven Verseuchung gebildet:

  1. Die Zone der „Entfremdung“ – das Territorium um das Kernkraftwerk von Tschernobyl, sowie die Gebiete, mit dem Niveau der radioaktiven Bodenverunreinigung mit Zäsium-137 von über 40 Ci/km² und aus denen die Bevölkerung evakuiert wurde.
  2. Die Zone der „Evakuierung“– der Teil des Territoriums, mit dem Niveau der radioaktiven Bodenverunreinigung mit Zäsium-137 von über 15 Ci/km², oder mit Strontium-90 von über 3 Ci/km², oder dem Plutonium-239,240 von über 0.1 Ci/km².
  3. Die Zone des „Aufenthaltes mit dem Recht auf Evakuierung“ –Teil des Territoriums mit dem Niveau der radioaktiven Bodenverunreinigung mit Zäsium-137 zwischen 5 und 15 Ci/km².
  4. Die Zone des „Aufenthaltes mit dem privilegierten sozial-ökonomischen Status“ – Teil des Territoriums mit dem Niveau der radioaktiven Bodenverunreinigung mit Zäsium-137 zwischen 1 und 5 Ci/km².

Für die Bevölkerung jeder dieser Zonen sind verschiedene Kompensationen und Ermäßigungen vorgesehen.

Mit dem Gesetz der Russischen Föderation „Über die Strahlungssicherheit der Bevölkerung“ von 09.01.1996 wurden folgende Normen der Strahlungseinwirkung auf die Bevölkerung bestimmt: Die durchschnittliche jährliche Dosis beträgt 0,001 Sv. Die durchschnittliche lebenslange Dosis (bei einer Lebenserwartung von 70 Jahren) beträgt 0,07 Sv.

Im Landkreis der Stadt Orjol wurden 65 Ortschaften in die Zone des „Aufenthaltes mit dem Recht auf Evakuierung“ und 889 Ortschaften in Zone des „Aufenthaltes mit dem privilegierten sozial-ökonomischen Status“ eingeteilt.

Die aktuelle Zoneneinteilung wird durch die Verordnung der russischen Regierung vom 18. Dezember 1997 “Über die Erstellung des Verzeichnisses der Orte, die sich in den Grenzen der Zonen radioaktiver Verschmutzung infolge der Katastrophe im Kernkraftwerk von Tschernobyl befinden” geregelt. In Jahr 2005 wurden Änderungen und Ergänzungen am geltenden Verzeichnis der Orte vorgenommen. Aktuell werden dank der Verbesserung der Strahlungslage für einige Ortschaften die Ermäßigungen gestrichen.

Für die unabhängige Einschätzung der Strahlungslage wurden von uns Bodenproben in einer Reihe von den Ortschaften des Landkreises der Stadt Orjol (Dörfer Droskowo, Domnino, Korownik, Lubjanki, u.a.) genommen. Diese Proben wurden einer Gammaspektrometrie unterzogen.

Die Untersuchungen ergaben folgendes Bild:

  1. Der Mindestbodengehalt von Zäsiums-137 betrug 9,75 ±4,16 Bk/kg (Proben aus dem Dorf Droskowo. Dieses Dorf befindet sich nicht auf dem verstrahlten Territorium).
  2. Der Maximalbodengehalt von Zäsiums-137 betrug 60,90 ±10,70 Bk/kg (im Dorf Domnino) und 62,70 ±11,40 Bk/kg (im Dorf Korownik). Beide Ortschaften befinden sich in der ursprünglichen Zone des „Aufenthaltes mit dem Recht auf Evakuierung“.
  3. An praktisch allen untersuchten Stellen betrug die Stärke der Expositionsdosis (SED) der Gammastrahlungen 0,1 − 0,2 mkSv/Std. (Dies entspricht den Werten aus der Zeit vor der Katastrophe).

Als Ergebnis der Forschung gestattet sich folgende Schlussfolgerung: Die Situation mit der radioaktiven Verseuchung des Gebietes des Landkreises der Stadt Orjol, die infolge der Katastrophe im Kernkraftwerk von Tschernobyl entstanden ist, hat sich stabilisiert. Im Vergleich zu der anfänglichen Zeitperiode (erste Messungen nach der Katastrophe) ist das Niveau der Strahlung infolge des natürlichen Zerfalles von Radionukliden, sowie der natürlichen Prozesse der Selbstsäuberung und der durchgeführten Schutzmassnahmen mehrfach gesunken.

Wenn man dem Wortlaut des Gesetzes “Über den sozialen Schutz der Bürger, die der Einwirkung der Strahlung infolge der Katastrophe im Kernkraftwerk von Tschernobyl ausgesetzt waren” und des Gesetzes “Über die Strahlungssicherheit der Bevölkerung” folgt, dann erscheint die Streichnug der Ermäßigungen rechtmäßig und gerecht.

Dabei gibt es jedoch einige wissenschaftliche Erkenntnisse, wie z.B. schwellenlose und entfernte Wirkung der radioaktiven Strahlung und die Wirkung der angesammelten Strahlendosen. Diese Erkenntnisse werden von den genannten Gesetzen und anderen normativen Akten bei der Einschätzung der Folgen des Aufenthaltes auf den strahlungsverseuchten Territorien nicht berücksichtigt. Daraus folgt die Schlussfolgerung, dass an der Zeit ist, die ursprünglichen Methoden der Einschätzung der Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, zu revidieren. Die neuen Methoden sollen auf der Einschätzung der Gesundheitsrisiken infolge langwieriger Einwirkung der Strahlung basieren.

 

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