EURO-ECO 2008Hanover18 - 20 November 2008 |
Environmental and Engineering Aspects for sustainable living |
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| M. Benke | DIE EU-NITRATRICHTLINIE – EIN PROBLEM FÜR MILCHVIEHBETRIEBE? |
| Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg, Deutschland |
Die Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) des Rates der Europäischen Gemeinschaft (EU) vom 12. Dezember 1991 ist bindend für alle EU-Mitgliedstaaten. Das oberste Ziel dieser Richtlinie ist es, dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu dienen. Die Mitgliedstaaten legen Aktionsprogramme fest, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Die Ausgestaltung dieser Aktionsprogramme ist den Mitgliedstaaten in einem gewissen Rahmen überlassen.
In Deutschland wurde dafür 1996 die Düngeverordnung verabschiedet, die zum Juli 1997 in Kraft getreten ist. Diese Düngeverordnung wurde im Februar 2007 novelliert und ist in dieser Fassung gültig.
Ein entscheidender Punkt der Düngeverordnung ist, dass aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft maximal 170 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr auf Ackerland und auch auf Grünland aufgebracht werden dürfen. Diese Gleichstellung von Ackerland und Grünland ist fachlich umstritten, weil die Nitratauswaschung unter Grünland allgemein niedriger ist als unter Ackerland. Vor der Novellierung durften noch 210 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr aufgebracht werden.
Die 170 kg/ha Obergrenze wirkt sich direkt aus auf die tolerierbare Besatzstärke im Betrieb und führt deshalb in Regionen mit intensiver Milchproduktion zu erheblichen Problemen. Konnten vor der Novellierung noch 2.0 RGV/ha bei einer Milchleistung von 7.000 kg Milch/Kuh/Jahr gehalten werden, so sind es nach der Novellierung nur noch 1.7 RGV/ha. So muss entweder Fläche zugepachtet werden oder Gülle abgegeben werden, wenn nicht der Viehbestand abgestockt werden soll.
Dieses Problem hat in verschiedenen Ländern mit intensiver Milchproduktion zu großen Problemen geführt. Verschiedene Länder haben deshalb eine sogenannte Ausnahmeregelung für Grünland beantragt. So dürfen unter bestimmten Bedingungen auf Grünland in den Niederlanden, in Irland und Dänemark 250 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft ausgebracht werden. In Deutschland wurden als Ausnahmeregelung 230 kg genehmigt. Diese Ausnahmeregelungen haben zu einer gewissen Entlastung geführt. Allerdings wurden in Deutschland bisher nur wenige Anträge auf diese Ausnahmeregelung gestellt, weil der bürokratische Aufwand erheblich ist. Es ist aber damit zu rechnen, dass in Deutschland zukünftig deutlich mehr Betriebe diese 230 kg/N-Regelung nutzen werden.
Weiterhin ist für Milchviehbetriebe die N-Bilanzierung ein Problem. Die geforderten N-Salden werden von derzeit 90 kg N/ha jährlich reduziert und sollen bis 2011 60 kg N/ha nicht überschreiten. Diese Ziele sind nur schwer zu erreichen. In der Regel liegen die N-Salden von Milchviehbetrieben deutlich höher. Auf dem Papier stehen Milchviehbetriebe deshalb schlecht da. Trotz höherer N-Salden ist die Nitratauswaschung unter Grünland aber deutlich niedriger als unter Ackerland und in der Regel wesentlich niedriger als der EU-Trinkwassergrenzwert von 50 g Nitrat/l. Ein Indiz dafür ist der angestrebte hohe Grünlandanteil in Wasserschutzgebieten.
Trotz einiger positiver Effekte – wie effizientere Gülledüngung, bessere Gülle-Applikationstechnik – ist die EU-Nitratrichtlinie für Milchviehbetriebe ein Problem.
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